Mit der Anmeldung zum Gornergrat Zermatt Marathon (Überweisung des Startgeldes) stimmst du automatisch unserem Wettkampfreglement und dem Verhaltenskodex zu:

1. Regeln

Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik-Verbandes SLV, der Association of International Marathons AIMS, sowie der International Association of Athletics Federations IAAF durchgeführt.

2. Teilnahmeberechtigung

Nur sehr gut trainierte Läuferinnen und Läufer sind den Anforderungen des Gornergrat Zermatt Marathons gewachsen. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen/ihren Gesundheitszustand. Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektiösen Krankheiten (Angina, Grippe) zu starten. Dasselbe gilt für die Einnahme von Schmerzmitteln und ähnlichen Medikamenten vor dem Start.

3. Kontrollen

Es werden Start- und Durchlaufkontrollen durchgeführt. Am Gornergrat Zermatt Marathon können Doping-Kontrollen durchgeführt werden.

4. Gehhilfen

Gehhilfen in Form von Wanderstöcken, Skistöcken und ähnlichem sind verboten (Ausnahme bilden Krücken bei behinderten Sportlern – Genehmigung durch Veranstalter nötig). Missachtung dieser Weisung führt zur Disqualifikation.

5. Begleitfahrzeuge

Auf der gesamten Strecke sind keine privaten Fahrzeuge (auch keine Fahrräder) zugelassen.

6. Disqualifikationen/Proteste

Über Disqualifikationen entscheidet die Jury (Rennleitung). Proteste sind schriftlich bis spätestens 30 Minuten nach Zieleinlauf beim Zielchef zu deponieren (Depot: CHF 50.-). Wer sich unsportlich verhält (Abkürzungen, Missachtungen der offiziellen Anweisungen, Doping) wird ausnahmslos disqualifiziert und die Startnummer wird abgenommen. Läufer/innen, welche untenstehende Streckenposten nach Kontrollschluss erreichen, werden nicht mehr klassiert und können die Dienstleistungen (Verpflegung, Sanität, Auszeichnungen) nicht mehr in Anspruch nehmen.

Die Startnummern der Läuferinnen und Läufer, welche die Kontrollposten nach Kontrollschluss passieren und trotzdem weiterlaufen wollen, werden mit farbigem Filzstift markiert.

7. Rückerstattung des Startgeldes

7.1. Keine Rückerstattung oder Übertragung

Der Verein Zermatt Marathon zahlt keine Startgelder zurück. Auch werden keine Startplätze auf das Folgejahr übertragen. Eine Annullationskostenversicherung kann zusammen mit der Online-Anmeldung über www.datasport.com abgeschlossen werden. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.datasport.com/de/fuer-sportler/faq/

7.2. Absage oder Abbruch durch das OK

Kann der Lauf aus Sicherheitsgründen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes noch auf dessen Übertragung auf das Folgejahr. Der Entscheid über die Nicht-Durchführung und/oder Abbruch entscheidet der Krisenstab des OK.

8. Durchlaufzeiten (»cut-off«)

Zermatt Bahnhofplatz km 21,1 Kontrollschluss: 11.50 Uhr
Sunnegga km 31,7 Kontrollschluss: 13.45 Uhr
Hotel Riffelalp Resort km 39,1 Kontrollschluss: 14.55 Uhr
Abzweigung Riffelberg Richtung Ziel Gornergrat (Ultra)   Kontrollschluss: 15.15 Uhr
Riffelberg / Ziel Marathon km 42,2 Kontrollschluss: 15.45 Uhr
Gornergrat / Ziel Ultra-Marathon km 45,6 Kontrollschluss: 16.45 Uhr

Die Startnummern der Läuferinnen und Läufer, welche die Kontrollposten nach Kontrollschluss passieren und trotzdem weiterlaufen wollen, werden mit einem Filzstift farbig markiert. Rennausschlüsse und Disqualifikationen berechtigen nicht zu einer Rückerstattung des Startgeldes (auch nicht teilweise).

9. Haftung/Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin muss im Besitz einer persönlichen Unfallversicherung sein. Der Verein Zermatt Marathon übernimmt bei Unfall, Evakuation, Spitalaufenthalt oder Krankheit keine Haftung gegenüber Teilnehmern, Zuschauern und Drittpersonen. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Der Organisator übernimmt keine Haftung für Verlust und Transportschäden.

10. Sicherheit

Anweisungen der Rennärzte und der Streckenwarte sind strikte zu befolgen. Nichtbefolgen dieser Anweisungen wird mit Disqualifikation geahndet (siehe Reglement).

11. Aufgabe/Abbruch

Bei Aufgabe des Rennens durch eine/n Läufer/in oder bei Abbruch des Rennens durch die Jury (Gewitter, Nebel, Wettersturz, Wind) ist jede/r Teilnehmer/in verpflichtet, sich so rasch wie möglich beim nächsten Streckenposten zu melden und die Anweisungen der Streckenwärter strikte zu befolgen. Bei Aufgabe des Rennens berechtigt die Startnummer zum Bezug eines Fahrscheins an den Bahnschaltern der Gornergrat Bahn und des Sunneggaexpress.

12. Startnummer/Voucher für Zug

Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar! Die Startunterlagen werden nicht verschickt! 

13. Chip

Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Der Chip ist in die Startnummer integriert. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden! Die Startnummern sind ungefaltet, nach vorne gut sichtbar, auf der Brust zu tragen.

14. Ausrüstung

Der Gornergrat Zermatt Marathon führt durch hochalpines Gelände. Die Temperatur zwischen Start und Ziel kann grosse Unterschiede aufweisen. Warme Wäsche und Wetterschutz sollten in Ihrem Gepäck sein.

15. Gepäcktransport und -abgabe

Alle Teilnehmenden erhalten im Rennbüro, zusammen mit der Startnummer, einen Gepäcksack, welcher mit der persönlichen Startnummer gekennzeichnet wird. Es werden nur die offiziellen Gepäcksäcke ins Ziel transportiert. 

16. Wertsachen

Wertsachen können vor dem Start beim Infostand abgegeben werden. In einem bewachten Behälter werden Ihre Wertsachen ans Ziel transportiert

17. Garderoben Start/Ziel

Für Frauen und Männer örtlich getrennte Umkleidekabinen in der Nähe des Startgeländes im Schulhaus. Im Zielgelände stehen für Frauen und Männer getrennte Umkleideräume und Duschen zur Verfügung.

18. Aufwärmen

Markierte Einlaufstrecke in St. Niklaus.

19. Sanitätsdienst

Auf der ganzen Strecke befinden sich jeweils bei den Verpflegungsposten auch die Sanitätsposten. Ab Hotel Riffelalp werden zusätzliche Sanitätsstellen eingerichtet.

20. Auszeichnungen/Preise

Funktionelles Finisher-T-Shirt, Medaille (+ 5 CHF), Sachpreise für die drei Kategorien-Besten, Rangliste im Internet, Diplom.
Wer nicht persönlich an der Siegerehrung anwesend ist, ist nicht preisberechtigt. Ebenfalls werden keine Preisgelder im Nachhinein ausbezahlt

21. Ranglisten

Die Rangliste ist am Veranstaltungstag online abrufbar.

22. Parking

In St. Niklaus stehen Parkplätze zur Verfügung. Parkhäuser gibt es auch in Grächen oberhalb St. Niklaus. Gratisparkplatz in Visp, dann per Zug nach St. Niklaus/Zermatt. Am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Begleitpersonen können den Marathon-Tagespass lösen (nur im Rennbüro bei der Startnummernausgabe erhältlich)

23. Doping

Am Gornergrat Zermatt Marathon können Doping-Kontrollen durchgeführt werden.

24. Ausschluss

Läuferinnen und Läufer, welche wegen Dopingvergehens – ungeachtet ihrer Sportart – gebüsst und/oder bestraft wurden (Wettkampfsperre, -ausschluss, Verbandsausschluss etc.), sind bei einer Wiederholung des Dopingvergehens auf Lebenszeit von einer Teilnahme am Gornergrat Zermatt Marathon ausgeschlossen.

25. Hunde

Auf der ganzen Strecke ist es nicht erlaubt, mit Hunden zu laufen.

26. Ziel Riffelberg für Ultra-Läuferinnen und -Läufer

Läuferinnen und Läufer, welche auf dem Riffelberg entscheiden, nicht mehr auf den Gornergrat hochzulaufen und durchs Marathon-Ziel laufen, werden in die Marathon-Rangliste aufgenommen. Allerdings haben diese Läuferinnen und Läufer weder Anspruch auf einen allfälligen Kategorienpreis noch auf ein Preisgeld.

27. Einverständnis zur Datenbearbeitung

Mit der Anmeldung willigen Sie der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Nationalität, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und die Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden. Ohne schriftliche Mitteilung an uns an die oben erwähnte Postadresse bis zwei Wochen vor dem Event dürfen Ihr Name, Ihre Post- und Ihre E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden.

28. Klassierung

Die Klassierung in den Altersklassen innerhalb eines Wettbewerbs erfolgt nach Nettozeiten (effektiv gelaufene Zeit von Start- bis Ziellinie). In den Overall Wertung werden beim Marathon jeweils die ersten acht Läufer:innen, beim ULTRA und Halbmarathon jeweils die ersten drei Läufer:innen nach Einlauf klassiert. Für Marathon und ULTRA gilt für die bei der Elite und Block 1 eingeschriebenen Läufer:innen der Startschuss als offizielle Startzeit zur Berechnung der Nettozeit.